Auf einen weiblichen Kundenkreis vermitteln
GvEA, 23 september 2009, T-391/06, Arcandor AG tegen OHIM /dm drogerie markt GmbH
Merkenrecht. Oppositieprocedure. Aanvraag woordmerk S-HE, oudere (inter)national beeldmerken SHE (kleding). Geen verwarringsgevaar.
61 Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass die älteren Marken, wie oben in den Randnrn. 49 und 52 ausgeführt, klar den Bedeutungsgehalt ihrer Ausrichtung auf einen weiblichen Kundenkreis vermitteln, der vom maßgebenden Publikum unmittelbar wahrgenommen wird und es auf die Bestimmung der in Rede stehenden Waren hinweist, d. h. auf ein wesentliches Merkmal dieser Waren.
(…) 68 Im vorliegenden Fall hat die Beschwerdekammer zutreffend die geringe Kennzeichnungskraft der älteren Marken berücksichtigt und festgestellt, dass die Identität der in Rede stehenden Waren nicht ausreiche, um die ganz geringe Ähnlichkeit der fraglichen Marken auszugleichen. Sie hat folglich eine Verwechslungsgefahr zwischen diesen Marken ausgeschlossen.
69 Diese Schlussfolgerung wird durch das Vorbringen der Klägerin zur unvollkommenen Erinnerung der betreffenden Verbraucher nicht in Frage gestellt. Unter den vorliegenden Umständen sind nämlich die festgestellten schriftbildlichen, klanglichen und begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen, zumal es sich um kurze Zeichen handelt, deren Unterschiede die Verbraucher leichter bemerken, groß genug, um den Verbrauchern im Gedächtnis zu bleiben und es ihnen zu ermöglichen, die mit den Marken gekennzeichneten Waren selbst dann voneinander zu unterscheiden, wenn sie sie an unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten sehen.
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