Eine für das Zielpublikum ohne Weiteres verständliche Botschaft
Gerecht, 9 februari 2010, zaak T-113/09, PromoCell bioscience alive GmbH tegen OHIM
Gemeenschapsmerk. Weigering inschrijving Gemeenschapswoordmerk SupplementPack (farmaceutische preparaten). Beschrijvend.
40. Zu den Waren der Klassen 1 und 5 des Abkommens von Nizza hat die Beschwerdekammer in Randnr. 18 der angefochtenen Entscheidung zu Recht die Auffassung vertreten, dass die Zusammenschreibung der beiden Wörter, aus denen die angemeldete Marke besteht, von den maßgeblichen Verkehrskreisen ohne Weiteres als Bezeichnung von Grund- oder Rohstoffen für die medizinische oder pharmazeutische Industrie verstanden werde, bei denen es sich um ein Element oder eine Kombination von Elementen handele, die eine Ergänzung eines chemischen oder biologischen Grundstoffs darstellten.
41. Ebenso zutreffend hat die Beschwerdekammer in den Randnrn. 19 und 20 der angefochtenen Entscheidung hinsichtlich der Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 des Abkommens von Nizza ausgeführt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise eine Anzeige mit der Bezeichnung SupplementPack als Werbung für zusätzliche Dienstleistungen oder Zusatzangebote verstünden, die ein Angebot im Bereich Ausbildung, Fortbildung und Seminare ergänzten.
42. Folglich vermittelt das angemeldete Zeichen eine für das Zielpublikum ohne Weiteres verständliche Botschaft, so dass die Marke SupplementPack in ihrer Gesamtheit betrachtet einen nicht nur mutmaßlichen, sondern hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den betroffenen Waren und Dienstleistungen aufweist.
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