Eine unmittelbar verständliche Botschaft
GvEA, 21 januari 2009, zaak T-399/06, giropay GmbH tegen OHIM (Nederlandse vertaling nog niet beschikbaar).
Terechte weigering inschrijving gemeenschapswoordmerk GIROPAY (financiële diensten).
„39. Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Beschwerdekammer keinen Fehler begangen hat, als sie sich auf die Wahrnehmung und das normale Verständnis des Begriffs „giropay“ durch die angesprochenen Verkehrskreise gestützt und entschieden hat, dass das Zeichen GIROPAY die maßgeblichen Verkehrskreise unmittelbar über die Beschaffenheit und die Bestimmung der betroffenen Waren und Dienstleistungen informiere.
40. Folglich weist das Zeichen GIROPAY insgesamt betrachtet einen hinreichend direkten und konkreten Bezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 9 und 36 auf, da es eine unmittelbar verständliche Botschaft transportiert, die dazu dienen kann, im Verkehr bestimmte Merkmale dieser Waren und Dienstleistungen, nämlich ihre Beschaffenheit und Bestimmung, zu bezeichnen.“
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