Gepubliceerd op woensdag 9 juli 2008
IEF 6414
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Einzelbuchstaben

lE.gifGvEA, 9 juli 2008, T-302/06, Paul Hartmann AG tegen OHIM (Nederlandse vertaling nog niet beschikbaar).

Gemeenschapsmerken. Beroep tegen weigering inschrijven woordmerk E. Gerecht stelt dat OHIM te algemeen geoordeeld heeft door te stellen dat enkele letters, Einzelbuchstaben, geen onderscheidend vermogen hebben.

„37. Die Beschwerdekammer vertrat sodann die Auffassung, dass einzelnen Buchstaben ohne hinreichende grafische Ausgestaltung die Unterscheidungskraft abgesprochen werden müsse.

38. Insoweit ist jedoch daran zu erinnern, dass nach dem Wortlaut von Art. 4 der Verordnung Nr. 40/94 Buchstaben zu den Zeichen gehören, die eine Marke sein können.

39. (…)  nicht die Annahme zu rechtfertigen, diese Marken hätten a priori keine Unterscheidungskraft oder könnten diese nur durch Benutzung erwerben. Die Unterscheidungskraft einer Marke, die von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 gefordert wird, ist in konkreter Weise zum einen im Hinblick auf die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, und zum anderen im Hinblick auf die Anschauung der relevanten Verkehrskreise zu beurteilen.

40      Folglich ist festzustellen, dass der Beschwerdekammer dadurch, dass sie allgemein und abstrakt auf die fehlende Unterscheidungskraft von aus einem Einzelbuchstaben bestehenden Marken abstellte, bei der Anwendung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 ein Rechtsfehler unterlaufen ist.“

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