Het snoepje en zijn verpakking
HvJ EG, conclusies AG Damaso Ruiz-Jarabo Colomer, 23 maart 2006, zaken C-25/05 P en C-24/05 P. Storck tegen OHIM (Nog geen Nederlandse vertaling beschikbaar).
Storck heeft twee gemeenschapsmerken aangevraagd: één voor een ineengedraaide bonbonverpakking voor bonbons in klasse 30, één voor een vormmerk voor een lichtbruine caramelbonbon voor suikerwaren in klasse 30. Beide merken worden geweigerd wegens een gebrek aan onderscheidend vermogen (ook niet door het gebruik ervan verkregen).
De kamer van beroep wees beide beroepen af. Ten aanzien van het vormmerk: "Die Beschwerdekammer war im Wesentlichen der Ansicht, dass die Kombination aus Form und Farbe der angemeldeten Marke nicht von Haus aus geeignet sei, als Hinweis auf die Herkunft der fraglichen Waren, also Zuckerwaren, zu dienen. Weiterhin werde durch die von der Klägerin eingereichten Nachweise nicht belegt, dass die Anmeldemarke durch Benutzung Unterscheidungskraft insbesondere für Karamellbonbons erlangt habe"
Ten aanzien van de bonbonverpakking: "Die Beschwerdekammer verwies darauf, dass die Farbe der Verpackung in der bildlichen Wiedergabe der Anmelde marke nicht die drei von der Rechtsmittelführer in beanspruchten Farbtöne erkennen lasse und außerdem für Bonbonverpackungen im Handel üblich und häufig sei".
De AG acht alle vier rechtsmiddelen ten aanzien van zowel het vormmerk als de bonbonverpakking deels ontoelaatbaar, deels ongegrond.
"Ohne Zweifel scheint der Wortlaut der fraglichen Vorschrift dafür zu sprechen, dass jedes Zeichen mit einem Minimum an Unterscheidungskraft zur Eintragung zuzulassen ist. Durch die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zu den dreidimensionalen Marken ist diese Diskussion jedoch überwunden worden und daher die Streitfrage der Abgrenzung zwischen minimaler Unterscheidungskraft und ihrem völligen Fehlen hier nicht weiter zu vertiefen, auch wenn sie für Bildmarken und Wortmarken weiterhin offen ist.
Auch wenn die Kriterien für die Beurteilung der Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken sich nicht von denjenigen unterscheiden, die für andere Kategorien von Marken gelten, besteht doch ein gewisser Konsens darüber, dass es in der Praxis schwieriger sein kann, die Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke nachzuweisen als die einer Wort- oder Bildmarke.
Der Gerichtshof hat außerdem wiederholt darauf hingewiesen, dass die Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers als der entscheidende Maßstab, um die Eignung angemeldeter Zeichen als Herkunftshinweis zu beurteilen, im Fall eines dreidimensionalen Zeichens nicht notwendig die gleiche ist wie bei Zeichen anderer Art, die vom Erscheinungsbild der mit der Marke gekennzeichneten Waren unabhängig sind, weil die Durchschnittsverbraucher nicht daran gewöhnt sind, aus der Form von Waren ohne zusätzliche Bild- oder Wortelemente auf die Herkunft der Waren zu schließen."
Lees de conclusie ten aanzien van het vormmerk hier. Lees de conclusie ten aanzien van de bonbonverpakking hier.