Hoe Nederlanders dit begrijpen?
Gerecht EU 28 juni 2011, Zaak T-471/09 (Dr. August Oeker Nahrungsmittel KG tegen OHIM-Bonfait BV)
Merkenrecht. Gemeenschapsmerken. Oppositieprocedure. Gemeenschapsaanvrage BUONFATTI (kant-en-klaar maaltijden) tegen OHIM en obv ouder Benelux woordmerk BONFAIT (divers voedsel). Geen verwarringsgevaar art. 8 (1)(b) 207/2009.
Beroepskamer zegt dat Nederlandse consument begrippen 'bon' en 'buon' en 'fait' en 'fatti' als dezelfde begrijpen. Dit is onjuist. De diepere betekenis van de merken en het verschil daartussen zullen Nederlandstalige consumenten in de supermarkt niet doorgronden (als Franstalige dat al doen) en met elkaar in verband zou brengen, dat acht het Gerecht onwaarschijnlijk. Geen verwisselingsgevaar, zeer geringe overeenstemming neutraliseert eventuele begripsmatige overeenstemming niet. Beslissing Kamer van Beroep wordt vernietigd.
79 Erstens steht dieses Vorbringen im Widerspruch zu der vom HABM vertretenen Ansicht, dass die Verbraucher der erworbenen Ware nur geringe Aufmerksamkeit schenkten, wenn es sich um ein Lebensmittel des Massenkonsums handele. Verbraucher, die beim Kauf nur eine geringe Aufmerksamkeit an den Tag legen, untersuchen nämlich nicht die Struktur und den tiefer liegenden Sinn der beiden Zeichen.
80 Zweitens erscheint es wenig wahrscheinlich, dass die niederländischsprachigen Verbraucher bei einem durchschnittlichen Grad an Aufmerksamkeit – ohne dass die Frage zu prüfen wäre, in welchem Umfang sie Kenntnisse der französischen oder italienischen Sprache haben – bei der Auswahl der Ware im Supermarkt ein offenbar der französischen Sprache zuzurechnendes Zeichen und ein anderes, offenbar der italienischen Sprache zuzurechnendes ins Niederländische übersetzen, um den identischen verborgenen Sinn der beiden Zeichen zu entdecken.
81 Drittens erbringt das HABM in Bezug auf die französischsprachigen Verbraucher keinen Beweis für seine Behauptungen, dass diese Verbraucher u. a. aufgrund dessen, dass Italienisch und Französisch beides romanische Sprache seien, über ein Mindestverständnis des Italienischen verfügten, das es ihnen ermögliche, den tiefer liegenden Sinn der Marke Buonfatti zu erfassen und ihn in die Nähe des Sinns der Marke Bonfait zu rücken.
82 Außerdem müssten – selbst unterstellt, die französischsprachigen Verbraucher verfügten über solche Kenntnisse – auch diese als Verbraucher mit einem durchschnittlichen Grad an Aufmerksamkeit, die Lebensmittel des gängigen Verbrauchs kaufen, das offenbar der italienischen Sprache zugehörige Zeichen zunächst einmal übersetzen, um es in die Nähe des tiefer liegenden Sinns der Marke Bonfait zu rücken. Abgesehen davon, dass eine solche Untersuchung beim einfachen Kauf von Lebensmitteln des gängigen Verbrauchs unwahrscheinlich ist, erscheint es noch weniger wahrscheinlich, dass dem Durchschnittsverbraucher das Ergebnis einer solchen Untersuchung spontan in den Sinn kommt.
86 Da die fraglichen Zeichen eine geringe klangliche Ähnlichkeit, allenfalls eine geringe bildliche Ähnlichkeit sowie eine für die französischsprachigen Verbraucher geringe und für die niederländischsprachigen Verbraucher sehr geringe begriffliche Ähnlichkeit aufweisen, ist festzustellen, dass keine Verwechslungsgefahr besteht, denn der geringe – ja sogar sehr geringe – Grad der Ähnlichkeit der Zeichen reicht aus, um die starke Ähnlichkeit der in Rede stehenden Waren zu neutralisieren.
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GMVo 207/2009