Gepubliceerd op vrijdag 15 juli 2005
IEF 655
De weergave van dit artikel is misschien niet optimaal, omdat deze is overgenomen uit onze oudere databank.

Leitgedanken

Opinie AG Dámaso Ruiz Jarabo Colomer, 14. Juli 2005, zaak C 173/04 Deutsche SiSi-Werke tegen OHIM. (Nog geen Nederlandse versie beschikbaar).

AG wordt er een beetje moe van: "Es geht wieder einmal um die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken und demzufolge um die Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke. Die meisten Rechtsmittelgründe betreffen Fragen, die in der Gemeinschaftsrechtsprechung bereits ausführlich behandelt wurden, mit Ausnahme dessen, dass sich auf die räumliche und objektive Abgrenzung des Zusammenhangs bei der Prüfung bezieht, ob eine dreidimensionale Angabe geeignet ist, den wesentlichen Zweck dieser Art gewerblichen Eigentums zu erfüllen."

En concludeert m.b.t. de 8 frisdrankverpakkingen: "In dem Urteil vorgenommene Prüfung entspricht den dargelegten Leitgedanken, wenn dort festgestellt wird, dass die fraglichen Beutel im Handel gewöhnlich für flüssige Lebensmittel im Allgemeinen verwendet werden, zu denen u. a. Fruchtgetränke und Fruchtsäfte gehören, so dass der Durchschnittsverbraucher die Verpackung nicht als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware wahrnimmt. Außerdem hat die Rechtsmittelführerin einige Darstellungen vorgelegt, die der allgemeinen Form dieser Art von Behältern entspricht und deren Designelemente zu geringfügig sind, um den maßgeblichen Verkehrskreisen im Gedächtnis zu bleiben. Gleich anschließend hat das Gericht in dem Urteil die drei Elemente geprüft, die optisch wahrnehmbare Unterschiede begründen können: die grundlegenden Formen von Beuteln (rechteckig, oval, dreieckig), die seitlichen Einwölbungen und das metallische Aussehen.

Das Gericht stützt sich somit auf geeignete Erkenntnisquellen, die aus objektiver Sicht keinen Zweifel an der Zulässigkeit der gewählten Methode aufkommen lassen, indem es Kriterien wie die Art der Ware und die Komplexität des Designs untersucht, die den genannten Parametern entsprechen. Die Entscheidung ist in diesem Punkt in keiner Hinsicht zu beanstanden, so dass die Rüge der Rechtsmittelführerin zurückzuweisen ist." Lees conclusie.