Ohne weiteres Nachdenken
GvEA, 12 November 2008, zaak T-373/07, EOS GmbH Electro Optical Systems tegen OHIM (Nederlandse vertaling nog niet beschikbaar).
Gemeenschapsmerken. Terechte weigering gemeenschapswoordmerk PrimeCast voor gietvormen. Gespecialiseerde Engelstalige gebruikers.
„22. Im vorliegenden Fall wurde die Anmeldung der Wortmarke PrimeCast für die Waren „Modelle und Formen für die Gießerei (nicht aus Metall) einschließlich Modelle aus gesintertem Kunststoff zur Herstellung von Feingussformen“ in Klasse 19 und die Dienstleistungen „Materialbearbeitung, insbesondere Herstellung von Modellen und Formen für die Gießerei“ in Klasse 40 zurückgewiesen.
(…) 27. Das maßgebliche Publikum ist in der Lage, die Bedeutung sowohl des Wortes „prime“ als Hinweis auf „erstes“ wie auch die des Wortes „cast“ als Hinweis auf eine Form, ein Modell oder einen Abguss zu verstehen. Deshalb ist jedes der die Marke PrimeCast bildenden Wörter für die Beschaffenheit und die Natur oder die Bestimmung der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen als beschreibend anzusehen.
(…) 29. Selbst wenn man unterstellt, dass ein relativ kleiner Teil des maßgeblichen Publikums, nämlich nichtspezialisierte Verbraucher, insbesondere Heimwerker, die Bedeutung des Zeichens PrimeCast nicht versteht, ändert dies nichts daran, dass das Zeichen für den überwiegenden Teil des maßgeblichen Publikums, bei dem es sich um ein spezialisiertes Publikum handelt, eine klare Bedeutung hat.
(…) 36. Es ist daher festzustellen, dass das Zeichen PrimeCast einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen aufweist, der es dem betroffenen Publikum, zumindest dem spezialisierten Publikum, ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der Art der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wahrzunehmen. Infolgedessen fällt das Zeichen unter das Eintragungshindernis des Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94.“
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