Over het hoofd gezien (1)
GvEA, 12 september 2007, zaak T-304/05, Cain Cellars tegen OHIM (Afbeelding van een vijfhoek)
Vijfhoek, aanvraag voor gemeenschapsbeeldmerk. Weigering wegens ontbreken van onderscheidend vermogen. Afbeelding van een simpel geometrisch figuur als een vijfhoek kan i.c. niet fungeren als herkomstaanduiding.
“35 Hinsichtlich des Vorbringens, dass die angefochtene Entscheidung nicht erkläre, warum eine Pentagon-Darstellung nicht geeignet sei, die betriebliche Herkunft einer Ware zu identifizieren, und zur Begründung dafür auf andere Zeichen, wie das Sechseck, Bezug nehme, genügt die Feststellung, dass die Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung (Randnr. 11) ausgeführt hat, dass es den Verbrauchern grundsätzlich nicht möglich sei, mit „einfachen“ geometrischen Figuren eine betriebliche Herkunft zu verbinden. Sie hat in der angefochtenen Entscheidung (Randnr. 14) ferner erläutert, dass Verbraucher von Wein an dessen geografischer und betrieblicher Herkunft interessiert seien, die auf den Etiketten angegeben sei, und dass es unter diesen Umständen Sache der Klägerin sei, zu beweisen, dass die Verbraucher in der Lage seien, die betriebliche Herkunft des Weins anhand einer einfachen geometrischen Figur zu erkennen. Schließlich ist die Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung (Randnr. 16) zu dem Schluss gelangt, dass das streitige Zeichen vom Verbraucher einfach als eine Figur wahrgenommen werde, die einem funktionellen oder ästhetischen Zweck diene, und nicht als ein Zeichen, das auf eine betriebliche Herkunft hinweise.
36 Daher wird in der angefochtenen Entscheidung entgegen dem Vorbringen der Klägerin rechtlich hinreichend begründet, warum die Darstellung eines Fünfecks es nicht ermöglicht, die betriebliche Herkunft der in Rede stehenden Ware zu identifizieren.”
Lees het arrest hier(alleen beschikbaar in het Duits en het Frans).