Zu ästhetischen Zwecken
GvEA, 10 juni 2008, T-330/06, Novartis AG tegen OHIM (Nederlandse vertaling nog niet beschikbaar).
Weigering inschrijving Gemeenschapswoordmerk BLUE SOFT, beschrijvend en niet onderscheidend
“39. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei den Waren, für die die Marke BLUE SOFT angemeldet wurde, um „Kontaktlinsen“, die zur Klasse 9 des Abkommens von Nizza gehören
42. (…) Folglich hat die Beschwerdekammer keinen Fehler begangen, indem sie in Randnr. 11 der angefochtenen Entscheidung auf die Sicht eines Durchschnittsverbrauchers abgestellt hat, der beim Kauf der in Rede stehenden Waren eine höhere Aufmerksamkeit an den Tag legt als beim Erwerb von Waren des täglichen Bedarfs.
45. Das in Rede stehende Zeichen besteht aus den getrennt geschriebenen englischen Begriffen „blue“ und „soft“. Wie die Beschwerdekammer in den Randnrn. 13 bis 15 der angefochtenen Entscheidung zutreffend festgestellt hat, bezeichnet der Begriff „blue“ die blaue Farbe bestimmter Kontaktlinsen, z. B. der zu ästhetischen Zwecken benutzten Linsen. Der Begriff „soft“ bezeichnet insbesondere alles, was nicht hart oder starr ist. In Bezug auf Kontaktlinsen könnte er vom maßgeblichen Publikum im Sinne von „weich“ oder „flexibel“ verstanden werden.
46. Darüber hinaus ist das in Rede stehende Wortzeichen eine einfache Kombination zweier beschreibender Bestandteile, die keinen Eindruck erweckt, der hinreichend weit von dem abwiche, der bei bloßer Zusammenfügung der Bestandteile des Zeichens entsteht, und somit über die Summe dieser Bestandteile hinausginge. Insoweit ist festzustellen, wie die Beschwerdekammer in Randnr. 17 der angefochtenen Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt hat, dass es nach den lexikalischen Regeln der englischen Sprache nicht ungewöhnlich ist, zwei Adjektive nebeneinanderzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil PURE DIGITAL, oben in Randnr. 40 angeführt, Randnr. 34), und dass die fragliche Aneinanderreihung weder besonders originell noch phantasievoll ist. Das in Rede stehende Zeichen als Ganzes betrachtet kann daher vom maßgeblichen Publikum so verstanden werden, dass es auf bestimmte Merkmale der betreffenden Waren hinweist, nämlich dass sie blau und weich sind.
47 Hieraus folgt, dass das Zeichen BLUE SOFT für das maßgebliche Publikum einen hinreichend direkten und konkreten Bezug zu den unter die von der Anmeldung erfasste Kategorie „Kontaktlinsen“ fallenden Waren aufweist.
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